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Kaltakquise im Telefonmarketing

Unter Kaltakquise (auch Kaltanruf genannt) versteht man im Kontext des Telefonmarketings das aktive Kontaktieren von potenziellen Kunden im Zuge einer telefonischen Marketing-Aktion. Diese Art der Akquise wird oft durch Call Center Agenten durchgeführt. Zum potenziellen Kunden besteht dabei bis dato keinerlei Geschäftsbeziehung.

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist diese Vorgehensweise zur Kontaktierung von Privatkunden verboten, sofern der potenzielle Kunde dieser Art der Kontaktierung nicht zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Der potenzielle Kunde muss diese Einverständniserklärung zuvor gegenüber dem kontaktierenden Unternehmen direkt oder indirekt (gegenüber einem Dritten, der die Kontaktdaten gesammelt hat und den Kunden über den Verwendungszweck informiert hat) schriftlich abgegeben haben.

Aber auch im Falle der Kontaktierung von Gewerbetreibenden wurde das Marketing über die Kaltakquise durch den BGH verboten.